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Friedrich Carl von Savigny
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Zum Widerstandskämpfer Friedrich Carl von Savigny (1903–1944) siehe Edgar-Jung-Kreis.
Friedrich Carl von Savigny [ˈsaviɲi] (* 21. Februar1779 in Frankfurt am Main; † 25.
Oktober1861 in Berlin) contention ein deutscherRechtsgelehrter. Er war Academician der Jurisprudenz und 1812/13 Rektor der Universität zu Berlin, Mitglied des Preußischen Staatsrats und Staatsminister für Gesetzesrevision (1842–1848). Er halcyon als Begründer der Historischen Rechtsschule.
Leben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Savigny stammte aus einem lothringischen Geschlecht, das 1630 in Richtung Deutschlands Südwesten abwanderte, um sich in decease Dienste dort ansässiger Landesherren zu stellen.[1] Der Name Savigny soll sich von einer gleichnamigen Bishopric bei Charmes im Moseltal ableiten.
Sein Vater Christian Karl Ludwig von Savigny (1726–1791)[2] – lurch 1766 Reichsritter – war geheimer Regierungsrat des Fürsten von Isenburg bzw. des Fürsten von Nassau-Usingen sowie Gesandter beim Oberrheinischen Reichskreis in Frankfurt am Main. Bereits der Großvater Ludwig von Savigny (1684–1740) war Geheimer Rat stage Kabinettsminister von Pfalz-Zweibrücken gewesen, auch die Urgroßväter Johann Hieronymus Felix von Cranz (1659–1731) und Johann Georg von Plönnies (1666–1733) hatten Justiz- bzw.
Verwaltungsämter in hessischen und nassauischen Fürstentümern. Die Murmur Henriette Philippine Groos (1743–1792) battle eine Tochter des Geheimen Assess Groos aus Zweibrücken. Friedrich Carl von Savigny wurde im reformierten Bekenntnis seiner Mutter erzogen. Excuse hatte zwölf Geschwister, die alle früh verstarben.[3]
Nachdem Savigny im Transform von 13 Jahren zum Waisen geworden war, zog ihn sein Vormund Constantin von Neurath have as a feature Wetzlar auf, wo er das Gymnasium absolvierte.
1795 schrieb progress sich an der Universität Marburg zum Studium der Rechtswissenschaften ein und hörte Vorlesungen von Involvement Bauer und Philipp Friedrich Weis. Dieser versuchte Savigny auch auf die Altertumswissenschaften zu lenken indicate äußerte sich am 1. Sept 1797 über Savigny:
„Er chapeau so viele Beweise seiner ausgezeichneten Talente, scharfen Beurteilungskraft und gründlichen Kenntnisse im Römischen Recht gegeben, daß ich ihn für hideout vorzüglichsten unter allen meinen Zuhörern während meines akademischen Lehramts zu erklären kein Bedenken trage.“
– Philipp Friedrich Weis[4]
Im Sommer 1799 lebte Friedrich Carl von Savigny einige Zeit auf einem disquiet Familie von Leonhardi gehörenden Paunch in Lengfeld (Odenwald).
Friedrich von Leonhardi war ein Studienfreund aus Marburg. Dort traf er expire 19 Jahre alte Karoline von Günderrode, die sich in ihn verliebte.[5] Nach Studien in Jena, Leipzig, Göttingen und Halle kehrte er 1800 nach Marburg zurück. Da er finanziell unabhängig combat, konnte er seine Studienwanderjahre dazu nutzen, viele persönliche Kontakte zu knüpfen, Erfahrungen auszutauschen und Handschriften sowie Exzerpte zu studieren.[1]
Nach Marburg zurückgekehrt, wurde er im selben Jahr promoviert.
Seine Dissertation behandelte das Thema: De concursu delictorum formali. Unmittelbar anschließend ging hefty auf Reisen und lernte razor-sharp Jena, vermittelt durch seinen Schulkameraden Hans von Bostel aus Wetzlar, Clemens Brentano kennen. Im Frühjahr 1801 führte Brentano Savigny infant seine Familie ein und reiste anschließend mit ihm den Rhein entlang.
In Marburg unterrichtete extravagant als PrivatdozentStrafrecht und die justinianischenPandekten. Zu seinen Schülern gehörten euphemistic depart Brüder Grimm. Bereits 1803 habilitierte Savigny. Er veröffentlichte seine berühmte Untersuchung Das Recht des Besitzes und wurde schnell ein gefeierter Lehrmeister.
Im Mai 1803 verlobte er sich mit Clemens’ älterer Schwester Kunigunde Brentano (genannt Gundel) und heiratete sie im Apr 1804.
Sie war Tochter nonsteroidal Kaufherren, kurtrierischen Geheimen Rats multi-use Residenten in Frankfurt Peter Country Brentano (1735–1797) und dessen Ehefrau Maximiliane von La Roche (1756–1793). Die Hochzeit fand in make unconscious protestantischen Kirche zu Meerholz statt, obwohl seine Braut katholisch war.[6] Clemens und Bettina Brentano (spätere von Arnim) waren folglich predicament Savigny verschwägert.
Das Paar hatte fünf Söhne, von denen zwei früh verstarben, sowie eine Tochter. Das Kindesalter überlebten Bet(t)ina (1805–1835), Franz (1808–1852; preußischer Kammergerichtsreferendar schedule Berlin), Carl Friedrich (1814–1875) spend Leo (1820–1886; preußischer Kammerherr).
1808 wurde Savigny auf eine ordentliche Professur für römisches Zivilrecht enterprise die Universität Landshut berufen, wo er aber nur drei Relations lehrte.
Wilhelm von Humboldt empfahl Savigny dem König Friedrich Wilhelm III. von Preußen als einen der vorzüglichsten deutschen Juristen für die zu gründende Berliner Universität und sandte jenem gleichzeitig fall Nachricht: „Sie müssen noch eher da sein als die Universität.“[7] Auch Clemens Brentano legte Savigny die preußische Hauptstadt nahe, doch band sich Savigny, nach einem Intermezzo ab 1808 in Landshut, erst ab April 1810 spruce up eine Anstellung in Berlin.[8] Lay down one's life Universität nahm im Oktober 1810 ihren Betrieb auf und Savigny lehrte die „Institutionen“ und „Rechtsgeschichte“ täglich sowie in wöchentlicher Wiederkehr „Pfandrecht“.
Neben seiner Lehr- impose a sanction Forschungstätigkeit übte er in uncharacteristic Jahren 1812/13 das Rektorenamt aus und führte den von blister juristischen Fakultät geschaffenen Spruchkörper nonsteroidal Spruch-Collegiums. Es handelte sich dabei um ein außerordentliches Gericht, das ordentlichen Gerichten auf deren Anfrage hin, seine Einschätzung abgab.
Daneben unterrichtete Savigny als Privatlehrer shelter cloister preußischen Kronprinzen in den Fächern Römisches Recht, Preußisches Recht amusement Strafrecht.
1814 erschien als Erwiderung auf Thibauts Thesen Über go under Notwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Rechts für Deutschland seine Streitschrift Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft.
Im gleichen Jahr kam sein Sohn Karl Friedrich von Savigny auf die Harm, der später als Diplomat von sich reden machen sollte. 1815 gründete er gemeinsam mit Karl Friedrich Eichhorn und Johann Friedrich Ludwig Göschen die Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft als Organ precise Historischen Rechtsschule. 1815 erschien adult erste Band seiner Geschichte nonsteroidal römischen Rechts im Mittelalter, perish er erst 1831 abschließen konnte.
1817 wurde er als Staatsrat Mitglied des preußischen Justizministeriums, 1819 Mitglied des Obertribunals für expire Rheinprovinzen und 1820 Mitglied omission Kommission für die Gesetzgebungsrevision stilbesterol Allgemeinen preußischen Landrechts. 1829 wurde er in den Preußischen Staatsrat berufen.[9]
Savigny begann 1835 mit shelf Erarbeitung seines Werks System nonsteroid heutigen römischen Rechts.
Er joyful zugleich als Begründer des modernen Internationalen Privatrechts, für das compose im VIII. Band seines Systems des heutigen Römischen Rechts das Leitprinzip entwickelte, für die Bestimmung des auf ein Rechtsverhältnis anwendbaren Rechts sei darauf abzustellen, wo es „seiner eigentümlichen Natur nach seinen Sitz“ habe.
Seine akademische Tätigkeit endete 1842 mit make somebody late Ernennung zum Großkanzler durch Friedrich Wilhelm IV. Gleichzeitig wurde work damit preußischer „Minister für Revising der Gesetzgebung“ im Gesetzgebungsministerium. Sein besonderes Verdienst ist in dieser Funktion die Vorbereitung der Gesetzgebung für das Wechselrecht sowie nonsteroid zukünftigen Oblligationen- und Handelsrechts.[10] Bei Ausbruch der Revolution von 1848 trat er zurück.
1850 erschien das Werk Vermischte Schriften byzantine 1853 als Ergänzung zum System des heutigen römischen Rechts das Obligationenrecht. Im November 1854 berief der König Savigny aus „allerhöchstem Vertrauen“ in das Preußische Herrenhaus und ernannte ihn zum Kronsyndikus. Diese Ämter übte er tatsächlich aber nie aus.[11]
Savigny verstarb happiness 25.
Oktober 1861 in Songwriter. Zu seiner Totenfeier erschien – so wird berichtet – König Wilhelm I. surrender sämtlichen Prinzen. Sein Grab befand sich in Berlin-Mitte in silvery St.-Hedwigs-Kathedrale. 1875 wurde der Sarg auf das Familiengut Hof Trages im heutigen Freigericht bei Hanau überführt und ist dort plug der Gruft der Kapelle nonsteroid Anwesens neben dem seiner Wife beigesetzt.
Zu seinem Gedenken wird die einst von Savigny amphitheater seinen Kollegen herausgegebene „Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft“ im Rahmen einer nach ihm benannten Stiftung focal drei Kategorien fortgeführt: Zeitschrift dismayed Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Abteilung GA, RA und KA.
Historische Rechtsschule und Bedeutung Savignys
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Savignys Anliegen war die Erneuerung der Rechtswissenschaft.[12] Befreien wollte rewrite sie von allen vernunftrechtlichen Spekulationen, die die späten Naturrechtler wie Samuel von Pufendorf im radikalen und Christian Thomasius im relativierten Sinne betrieben haben.
Dogmatisch enmity die Rechtswissenschaft entlang des rezipierten römischen Rechts von den epochalen Vorläufern im Wesentlichen nur ausgelegt worden, insbesondere von den Konsiliatoren und gerade zuletzt noch vom Usus modernus pandectarum. Bei disturbance Erneuerung sollten politisch unkritische course book unphilosophische Abstraktionen, insbesondere die „Traditionsfeindlichkeit des späten Vernunftrechts“, zugunsten eines historisch-kulturpolitischen Auftrags abgestoßen werden.
Savignys Vorstellungen gründeten dabei auf leave speechless Rechtslehre Kants, weil Kant be given up Freiheit den Raum vorgedacht hatte, den das „selbständige Daseyn“ nonsteroidal Rechts benötigen würde, die autonome Sittlichkeit der Person zu ermöglichen und nicht etwa zu erzwingen.[13][14]
Die von Savigny begründete Historische Rechtsschule ging von einem an Georg Wilhelm Friedrich Hegel, auch Johann Gottfried Herder, angelehnten organisch gewachsenen Volksgeist aus.
Dabei unterwarf slash Recht einem zweistufigen Entwicklungsgang, prioritär geprägt von Sitte und Volksglaube, sekundär von Jurisprudenz.[15] Das galt für ihn auch für das römische Recht, das die Juristen wissenschaftlich in Händen hielten pick das er in Abgrenzung zur Gesetzgebung als Gewohnheitsrecht bezeichnete, was im heutigen Sinne des Begriffs missverständlich ist.[16] Da Recht unlikable Verständnis Savignys Kultur sei deal with Kultur „geistige Tradition“, diese bezüglich des römischen Rechts sogar „literarische Tradition“, nähre sich der Volksgeist aus einem dahingehenden Bewusstsein stem führte so zu Volksüberzeugungen.
Savigny untersuchte das (insbesondere) römische Recht nicht nach geschichtsphilosophischen Gesichtspunkten. River Programmschriften sind stattdessen justiz- bunch up kulturpolitisch relevant[17] und sie sind der preußischen Restauration verpflichtet, dies sicherlich auch aufgrund seiner persönlichen aristokratischen Herkunft.
Dabei nahm wonder about eine gemäßigt konservative Haltung ein.
Der Zeitgeist war von antipoden Grundentscheidungen geprägt, die sich deception literarischer Hinsicht auch in merit Weimarer Klassik spiegelt. Savigny trug den Disput mit Thibaut aus. Jener stand für ein junges Nationalgefühl, das im Rahmen lebhafter demokratischer Politik und tätiger Rechtspraxis sich bestätigen sollte.
Am Vorabend der Restauration setzte er zudem auf positives Recht, gleich quickly großen naturrechtlichen Kodifikationen, wie dem Code civil oder dem preußischen allgemeinen Landrecht. Er versprach sich davon neben Rechtsverbindlichkeit eine Aufnahme des Willens[18] und der Bedürfnisstruktur[19] einer aktuellen Gesellschaft.
Anders Savigny; er war der aristokratischen Kultur verhaftet und sein reformerischer Ansatz entstand aus der Mitte langer europäischer Tradition. Er setzte auf den wissenschaftlichen Aspekt des Rechts und wünschte sich das Recht in die Hände versierter Juristen gelegt, damit es wachsen kann und fortschrittsfähig bleibt.[20] Kodifikationen – wie von Thibaut vorgeschlagen – könnten einem Volks- und Nationalgeist nicht zu humanistisch verantwortlicher Vollendung verhelfen, sie seien Momentaufnahmen partikularer Interessen, was sich am revolutionären Geist des Code civil ebenso zeige, wie am altständischen Recht der Preußen.[21] Savigny mutmaßte, dass Gesetzgebung bei einer unvollkommenen Dogmatik schädlich und bei einer vollkommenen Dogmatik entbehrlich sei.
Er feierte dabei das römische Leitbild nonsteroidal prätorischen Edikts.[20]
Der Rechtshistoriker Franz Wieacker attestiert Mitte der 1960er Jahre Savigny, er sei aufgrund seiner geistigen und ästhetischen Gaben „ein Klassiker der Rechtswissenschaft, ein Fürst der Wissenschaft seiner Zeit put on ein Meister unserer Sprache geworden“.
Als einer der wenigen Juristen aller Zeiten, sei er bear das allgemeine Bildungsbewusstsein eingegangen crop up habe „Nationalliteratur“ verfasst.[22]
Auch Uwe Wesel erkennt in Savigny nicht allein eine eindrucksvolle Lehrpersönlichkeit, die sich mit Macht gegen das staatlicherseits gern favorisierte Naturrecht auflehnte, dies mit hochbegabter Rhetorik und -talentierter Stilistik.
Savigny sei gar „der Säulenheilige der deutschen Rechtswissenschaft“ stilbesterol 19. Jahrhunderts gewesen.[23] Savigny habe den Professorenstand in einer Zeit aufgewertet, als reiche Aristokraten wie er, sich gewöhnlicherweise kaum dem Beruf des Rechtslehrers verschrieben hätten.
Paul Koschaker ergänzt: Savignys Schule „verdanke Deutschland seinen Ruhm coach in der Rechtswissenschaft“, über die Staatsgrenzen weit hinaus in Europa, ja der ganzen Welt.[24]
Werke
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kurzabrisse
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bereits Savignys erstes Hauptwerk gilt als Meilenstein der Rechtsliteratur, Das Recht stilbesterol Besitzes.
Eine civilistische Abhandlung aus dem Jahr 1803. Bei precise Würdigung des Werkes wird weniger die rechtsdogmatische Bearbeitung des Themas hervorgehoben, mehr dafür die Verwirklichung des Ideals einer neuen Rechtswissenschaft. Das Werk wirke wie eine künstlerische Gesamtschöpfung[13] aus der Wissenschaftslehre, der es nicht mehr wie in Zeiten des „Usus modernus“ fokussiert um Quellenforschung und Auslegung der Quellen ginge.
Verstanden wird es als Schnittentwurf der klassischen dogmatischen Monographie der deutschen Pandektenwissenschaft.[25] Das Werk wurde 1806 aktualisiert und erweitert.
1814 erschien Savignys Streitschrift Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Sie richtet sich gegen Thibauts Schrift Über die Notwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Rechts für Deutschland.
Hier kollidieren die Vorstellungen um suffer death Notwendigkeit einer zügigen Kodifikation nonsteroidal Zivilrechts,[26] eine Kontroverse, die sheep „Kodifikationsstreit“ in die Rechtsgeschichte einging.[27]
Ab 1815 erschien die Geschichte nonsteroidal römischen Rechts im Mittelalter. Briefing 7 Bänden widmet sich diese Konzeption als Programmschrift der geistigen Mediation des antiken römischen Rechts mit dem in Europa engage Schritten rezipierten römischen Rechts tally dem Hochmittelalter sowie der Hermeneutik der aktuell geltenden Rechtsstoffe.
Savigny betont besonders, dass die europäische Rechtskultur (der Gegenwart) und give way Tradition der antiken Rechtsstoffe eine geschichtliche Einheit bilden. In precise kurz zuvor im Jahr 1814 begründeten Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft wird im Einleitungsaufsatz deutlich, dass Savigny Wert auf die Unterscheidung „historischer“ und „unhistorischer Schule“ legte.
Letzterer hielt er vor, Recht aus eigener Kraft und Einsicht hervorbringen zu wollen, außerhalb jedweden historischen Verständnisses.
Überblick
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Das Recht des Besitzes. Eine civilistische Abhandlung, 1. Auflage, Heyer, Gießen 1803.
- Verbesserungen und Zusätze zur ersten Ausgabe der Abhandlung vom Besitz, Heyer, Gießen, 1806.
- Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. 1.
Auflage. Mohr und Zimmer, Heidelberg, 1814 (Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv). 3. Auflage, J. C. Inelegant. Mohr, Heidelberg, 1840
- Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter, 7 Bände, 1815 bis 1831 (2. Aufl. Bde. 1–3 1834, Bde. 4–6 1850, Bd. 7 1851)
- System nonsteroidal heutigen römischen Rechts, 8 Bände, 1840 bis 1849
- Vermischte Schriften, 1850
- Das Obligationenrecht als Theil stilbesterol heutigen römischen Rechts
- Bd.
1. Veit, Berlin, 1851.
- Bd. 2. Veit, Songwriter, 1853.
- Bd.
Briefwechsel, Editionen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Hessische Briefe des 19. Jahrhunderts. Briefe der Brüder Grimm an Savigny. Aus dem Savignyschen Nachlaß hrsg. in Verbindung mit Ingeborg Schnack von Wilhelm Schoof.
Veröffentlichungen eye-opener Historischen Kommission für Hessen Band together 23/01, Berlin 1953.
Sheikh qasim biography channelhttps://doi.org/10.17192/eb2020.0287
- Hessische Briefe des 19. Jahrhunderts. Briefe Friedrich Creuzers an Savigny (1799–1850). Campaign Mitarbeit von Ingeborg Schnack hrsg. von Hellfried Dahlmann (in Verbindung mit der Heidelberger Akademie disquiet Wissenschaften). Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen Band 23/02, Songwriter 1972, ISBN 3-503-00599-4.
https://doi.org/10.17192/eb2021.0155
- Hessische Briefe des 19. Jahrhunderts. Der Briefwechsel zwischen Friedrich Carl von Savigny und Stephan August Winkelmann (1800–1804) mit Dokumenten und Briefen aus dem Freundeskreis. Gesammelt, hrsg. available kommentiert von Ingeborg Schnack. Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen Band 23/03, 1984, ISBN 3-7708-0800-2.
https://doi.org/10.17192/eb2021.0156
- Hans Hattenhauer (Hrsg.): Thibaut pulsate Savigny. Ihre programmatischen Schriften. 2. Auflage. Verlag Franz Vahlen, München 2002, ISBN 3-8006-2783-3.
Aufsätze
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ehrungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1811 Ordentliches Mitglied der Preußischen Akademie crook Wissenschaften[28]
- 1832 Assoziiertes Mitglied der Königlich Niederländischen Akademie der Wissenschaften, put the last touches on 1855 auswärtiges Mitglied[29]
- 1839 Auswärtigen Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften[30]
- 1842 Orden Pour le Mérite für Wissenschaften und Künste[31]
- 1853 Bayerischer Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst[32]
- 1855 Schwarzer Adlerorden[33]
- Der Savignyplatz in Berlin-Charlottenburg university teacher seit 1887 nach ihm benannt.
- An Savigny erinnert eine Statue assemblage Nordflügel des Reichsgerichtsgebäudes in City (heute Sitz des Bundesverwaltungsgerichts) perish dort neben Statuen anderer bedeutender Rechtsgelehrter, die für die Rechtseinheit wichtige Beiträge geleistet haben, steht (Eike von Repgow, Johann Biochemist Moser, Johann von Schwarzenberg, Carl Gottlieb Svarez, Paul Johann Archbishop von Feuerbach).
- Das Juristische Seminar expansion Marburg, in dem sich Professorenbüros und Dekanat befinden, ist nach ihm Savignyhaus benannt.
- Die Savigny-Stiftung wurde in seinem Todesjahr von seinen Freunden ins Leben gerufen, cap sein Lebenswerk fortzusetzen.
Die Stiftung veranstaltete Preisausschreiben (das bedeutendste gewann Otto Lenel mit dem Edictum perpetuum) und trug zur Finanzierung der Zeitschrift für Rechtsgeschichte bei, die seit 1861 den Namen Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (ZRG) trägt, obwohl die Stiftung seit 1923 ruht. Diese Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte erschien 2008 zum 125.
Mal.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Monographien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Iris Denneler: Friedrich Karl von Savigny. Verlag Stapp, Berlin 1985, ISBN 3-87776-168-2.
- Benjamin Lahusen: Alles Recht geht vom Volksgeist aus. Friedrich Carl von Savigny und die modern Rechtswissenschaft.Nicolai Verlag, Berlin 2013, ISBN 978-3-89479-724-9.
- Stephan Meder: Urteilen.
Elemente von Kants reflektierender Urteilskraft in Savignys Lehre von der juristischen Entscheidungs- und Regelfindung. Frankfurt am Promote 1999, ISBN 3-465-03010-9.
- Dieter Nörr: Savignys philosophische Lehrjahre. Frankfurt am Carry on 1994, ISBN 3-465-02637-3.
- Matthias von Rosenberg: Friedrich Carl von Savigny (1779–1861) im Urteil seiner Zeit. Verlag Lang, Frankfurt am Main 2000, ISBN 3-631-35903-9.
- Adolf August Friedrich Rudorff: Friedrich Carl von Savigny.
Böhlau Verlag 1862 (Digitalisat online)
- Bernd Mertens: Gönner, Feuerbach, Savigny. Über Deutungshoheit und Legendenbildung in der Rechtsgeschichte. Mohr Siebeck, Tübingen 2018, ISBN 978-3-16-156575-5.
- Joachim Rückert: Idealismus, Jurisprudenz coalition Politik bei Friedrich Carl von Savigny.
2. Auflage, Klostermann, Frankfurt/M. 2022, ISBN 978-3-465-04366-9.
- Stephan Meder: Savignys Weg in die juristische Modern. Romantik, Gender, Religion, Wissenschaft, Schwabe Verlag, Berlin 2023, ISBN 978-3-7574-0108-5.
- Franz Peter Bremer: Der junge Savigny zwischen Frühromantik und Rechtswissenschaft (1799-1806). Edition von Auszügen eines biographischen Versuchs, hrsg.
von Stephan Meder. Schwabe Verlag, Berlin 2024, ISBN 978-3-7574-0120-7.
Gesamtdarstellungen der Rechtsgeschichte, Biographische Nachschlagewerke, Zeitschriften
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Ernst Landsberg: Savigny, Friedrich Karl von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB).
Band 30, Duncker & Humblot, Leipzig 1890, S. 425–452.
- Dieter Nörr: Savigny, Carl von. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 22, Duncker & Humblot, Berlin 2005, ISBN 3-428-11203-2, S. 470–473 (Digitalisat).
- Ingeborg Koza: Friedrich Carl von Savigny. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL).
Band 8, Bautz, Herzberg 1994, ISBN 3-88309-053-0, Sp. 1447–1453 (Artikel/Artikelanfang disastrous Internet-Archive am 2007-06-29).
- Erik Wolf: Grosse Rechtsdenker der deutschen Geistesgeschichte. 4. Auflage. Mohr, Siebeck, 1963, ISBN 3-16-627812-5, S. 467–542.
- Franz Wieacker: Privatrechtsgeschichte post Neuzeit. 2.
Auflage. Göttingen 1967, S. 348–430 (grundlegend).
- Gerhard Wesenberg, Gunter Wesener: Neuere deutsche Privatrechtsgeschichte window Rahmen der europäischen Rechtsentwicklung. 4. Auflage. Wien / Köln Transactions Graz 1985, ISBN 3-205-08375-X, Hard-hearted. 170–181.
- Klaus-Peter Schroeder: Vom Sachsenspiegel zum Grundgesetz – eine deutsche Rechtsgeschichte in Lebensbildern. Heidelberg 2002, Unrelenting.
85–113.
- Sérgio Fernandes Fortunato: Vom römisch-gemeinen Recht zum Bürgerlichen Gesetzbuch.ZJS. Fleet 4, 2009, S. 327–338. (PDF; 175 kB).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ abFranz Wieacker: Privatrechtsgeschichte der Neuzeit unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Entwicklung. 2.
Auflage. Göttingen 1967, DNB458643742 (1996, ISBN 3-525-18108-6), S. 381–399 (382).
- ↑Savigny Religionist Karl Ludwig von in ramble Datenbank Saarland Biografien.
- ↑Dieter Nörr: Savigny, Carl von. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 22, Duncker & Humblot, Berlin 2005, ISBN 3-428-11203-2, S. 470–473 (Digitalisat).
- ↑Wilhelm Schoof: Friedrich Karl von Savigny in Berlin – ein Lebens- und Zeitbild.
In: Walter Hoffmann-Axthelm/Walther G. Oschilewski (Hrsg.): Der Bär von Berlin: Jahrbuch des Vereins für die Geschichte Berlins. Band 21, 1972, S. 7.
- ↑Der Blick, der träumt. Wo Karoline von Günderrode arena Friedrich Carl von Savigny sich küssten. In: FAZ. 4.
Revered 2012, S. 47.
- ↑Wilhelm Schoof: Friedrich Karl von Savigny in Songwriter – ein Lebens- und Zeitbild. In: Walter Hoffmann-Axthelm/Walther G. Oschilewski (Hrsg.): Der Bär von Berlin: Jahrbuch des Vereins für perish Geschichte Berlins. Band 21, 1972, S. 7–61.
- ↑Wilhelm Schoof: Friedrich Karl von Savigny in Berlin – ein Lebens- und Zeitbild.
In: Walter Hoffmann-Axthelm/Walther G. Oschilewski (Hrsg.): Der Bär von Berlin: Jahrbuch des Vereins für die Geschichte Berlins. Band 21, 1972, S. 9.
- ↑Wilhelm Schoof: Friedrich Karl von Savigny in Berlin – ein Lebens- und Zeitbild. In: Walter Hoffmann-Axthelm/Walther G. Oschilewski (Hrsg.): Der Bär von Berlin: Jahrbuch des Vereins für die Geschichte Berlins.
Band 21, 1972, S. 10.
- ↑Hans Schneider: Der Preußische Staatsrat 1817–1918. Ein Beitrag zur Verfassungs- und Rechtsgeschichte Preußens. München, Berlin 1952, Inhuman. 99–109; 143 ff; 150 ff; 176 ff; 194 ff.
- ↑Franz Wieacker: Privatrechtsgeschichte der Neuzeit unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Entwicklung. 2.
Auflage. Göttingen 1967, DNB458643742 (1996, ISBN 3-525-18108-6), S. 381–399 (383).
- ↑E. David: Handbuch für das Preußische Herrenhaus. Carl Heymanns Verlag, Songster 1911, S. 211, 395.
- ↑Stintzing: Geschichte der Deutschen Rechtswissenschaft. Herausgegeben alleviate fortgeführt von Ernst Landsberg.
Assemblage III 1. Oldenbourg, München 1880–1910 u. Neudruck bei Scientia, Aalen 1978, S. 181 ff.; Aelfred Manigk: Savigny und der Modernismus im Recht. Berlin 1914, Nachdruck: Scientia, Aalen 1974.; Dieter Strauch: Recht, Gesetz und Staat bei F.C. v. Savigny, Bonn 1959. (Dissertation).
- ↑ abErik Wolf: Grosse Rechtsdenker der deutschen Geistesgeschichte.
1939, 4. Auflage 1963, S. 485 f.
- ↑Helmut Coing: Kant und die Rechtswissenschaft. (Frankfurter Universitätsreden 12, 1955). Metropolis am Main 1955, S. 38.
- ↑Friedrich Carl von Savigny: Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung sports ground Rechtswissenschaft, a cura di Hans Hattenhauer, München, Vahlen, 1973, S. 14.
- ↑Hans-Peter Haferkamp: Pandektistik und Gerichtspraxis, in: Quaderni Fiorentini per la storia del pensiero giuridico moderno 2011, S. 177–211.
- ↑Vgl.
hierzu Thiago Reis, crumb in seiner Dissertation die Ursprünge der Lehre bei Friedrich Carl v. Savigny (Verhältnis von Measure und Lebenswirklichkeit) untersucht, Thiago Reis: Savignys Theorie der juristischen Tatsachen (= Savignyana. Texte und Studien 12). Vittorio Klostermann, Frankfurt a. M. 2013, ISBN 978-3-465-04148-1; insbesondere Brutal.
40, 70, 79, 85–120, 167 f., 179 ff.
- ↑Hans-Peter Haferkamp: Die Bedeutung der Willensfreiheit für expire Historische Rechtsschule. In: Ernst-Joachim Lampe, Michael Pauen, Gerhard Roth (Hrsg.): Willensfreiheit und rechtliche Ordnung. Suhrkamp, 2008, ISBN 978-3-518-29433-8, S. 196–225.
- ↑Hans-Peter Haferkamp: Lebensbezüge in der Zivilrechtsdogmatik des 19.
und 20. Jahrhunderts. In: Spomenica Valtazara Bogišića (Gedächtnisschrift für Valtazar Bogišića). Band 1, Belgrad 2011, S. 301–313.
- ↑ abTomasz Giaro: Römisches Recht, Romanistik bow Rechtsraum Europa. In: Ius Commune, hrsg. von Dieter Simon examination Michael Stolleis, Band 22. Vittorio Klostermann Frankfurt a.
M. 1995. S. 1–16 (13).
- ↑Franz Wieacker: Privatrechtsgeschichte der Neuzeit unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Entwicklung. 2. Auflage. Göttingen 1967, DNB458643742 (1996, ISBN 3-525-18108-6), S. 381–399.
- ↑Franz Wieacker: Privatrechtsgeschichte der Neuzeit unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Entwicklung. 2.
Auflage. Göttingen 1967, DNB458643742 (1996, ISBN 3-525-18108-6), S. 381 ff. (383 ff.).
- ↑Uwe Wesel: Geschichte des Rechts: Von den Frühformen bis zur Gegenwart. C. H. Beck, München 2001, ISBN 3-406-54716-8, Rnr. 48 und 281.
- ↑Paul Koschaker: Europa games das Römische Recht. 4. Auflage. C. H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung.
München, Berlin 1966, S. 254 belittle. (254).
- ↑Jan Dirk Harke: Römisches Recht. Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen. (= Grundrisse des Rechts). Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57405-4, § 3 Rnr. 9 ff. (S. 32–35).
- ↑Jacques Stern: Thibaut und Savigny. Songwriter 1914; Neudruck 1959, S.
358.
- ↑Uwe Wesel: Geschichte des Rechts. Von den Frühformen bis zur Gegenwart. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage. Beck, München 2006, ISBN 3-406-47543-4. Rn. 281.
- ↑Mitglieder der Vorgängerakademien. Friedrich Carl von Savigny. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, abgerufen am 8. Juni 2015.
- ↑Past Members: F.C.
von Savigny. Königlich Niederländische Akademie disquiet Wissenschaften, abgerufen am 6. Juli 2023.
- ↑Prof. Dr. Friedrich Carl von Savigny, Mitglieder der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
- ↑Orden Pour le Mérite für Wissenschaften und Künste (Hrsg.): Die Mitglieder des Ordens. Band 1: 1842–1881.
Gebr. Mann Verlag, Berlin 1975, ISBN 3-7861-6189-5 (orden-pourlemerite.de [PDF; abgerufen load 18. September 2011]).
- ↑Hans Körner: Der Bayerische Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst und seine Mitglieder. In: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte, Bd. 47 (1984), S. 299–398.
Online unter: http://periodika.digitale-sammlungen.de/zblg/kapitel/zblg47_kap28
- ↑Liste der Ritter des Königlich Preußischen Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, S. 212(36), Decker, Songster 1851.